Wettbewerbsreglement (WR) - Fotowettbewerb OBJEKTIV 50


Die Teilnahme am Fotowettbewerb OBJEKTIV 50 unter www.perspektive50plus.de/objektiv50 sowie die Durchführung richten sich nach den folgenden Bestimmungen:

Wettbewerb
Der Fotowettbewerb OBJEKTIV 50 wird im Rahmen des Bundesprogramms Perspektive 50plus vom Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) durchgeführt (folgend als Ausrichterin bezeichnet). Für die Durchführung des Wettbewerbes unter www.perspektive50plus.de/objektiv50 ist die gsub Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH, Kronenstraße 6, 10117 Berlin beauftragt und verantwortlich (folgend als beauftragtes Unternehmen bezeichnet).Eine Teilnahme kann ausschließlich online erfolgen.
Der Wettbewerb beginnt am 1.11.2011 und endet zum letztmöglichen Einreichungstermin am 31.3.2012, 24.00 Uhr. Die Auslobung der Preise findet bis spätestens zum 31.5.2012 statt. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Teilnahme
Zur Teilnahme am Fotowettbewerb OBJEKTIV 50 sind alle volljährige Einzelpersonen und Organisationen berechtigt, die ihren Wohn- und Geschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland haben; minderjährige Personen nur mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten (siehe separater Hinweis). Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des BMAS und der gsub mbH sind wie auch Jurymitglieder nicht teilnahmeberechtigt. Die Teilnahme ist ausschließlich durch eine Registrierung online auf www.perspektive50plus.de/objektiv50 möglich. Der Wettbewerb findet ausschließlich online statt; anderweitige Einreichungen, wie postalisch oder per E-Mail zugesandte Fotografien, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Mit ihrer Teilnahme erklärt sich der Teinehmer mit diesem Wettbewerbsreglement (WR) vollumfänglich einverstanden. Sämtliche persönliche Angaben durch den Teilnehmer müssen wahrheitsgemäß erfolgen.

Teilnahme Nicht-Volljähriger
Die Teilnahme von Nicht-Volljährigen ist nur mit Zustimmung der erziehungsberechtigten Person(en) erlaubt.

Ausschluss
Die Ausrichterin behält sich ausdrücklich vor, Teilnehmer bei Verstoß gegen dieses WR vom Fotowettbewerb auszuschließen. Der Ausschluss der TN führt zur Löschung des Teilnehmeraccounts und zur Rückforderung gegebenenfalls bereits ausgelobter Preise vom betreffenden Teinehmer. Preisrückforderungen sind bei Regelverstößen auch noch nach Ablauf des Wettbewerbes möglich.

Einreichungen
Nach Registrierung des Teilnehmers online auf www.perspektive50plus.de/objektiv50 erhält dieser einen Teilnehmeraccount, unter dem die definierte Zahl von Fotografien durch Hochladen der Bilddateien eingereicht werden können. Je Teilnehmer können bis zu 5 Fotos zeitgleich oder zeitlich versetzt eingereicht werden. Die Bilder sind als einzelne Bilddateien hoch zu laden. Es sind Fotografien jeglicher Herstellungsart möglich (s/w, farbe, digital, analog etc.), sofern diese in digitaler Form als Bilddateien eingereicht werden.
Generell sind folgende Dateiformate möglich: .jpg, .tiff, .png
Für alle Einreichungen und deren einwandfreie Wiedergabe gilt eine Mindestauflösung von 2 Megapixel. Die Dateigröße je Bild darf 10 MB nicht überschreiten.
Einreichungen die diese Vorgaben nicht erfüllen sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Die eingereichten Beiträge werden erst nach Prüfung frei geschaltet und online gestellt.
Eingereichte Beiträge/ Fotos können vom Teilnehmer jederzeit gelöscht, aber nicht ersetzt werden; erhaltene Bewertungspunkte in den Preisrubriken „Publikumspreis des Monats“ und „Großer Publikumspreis“ gehen damit unwiderruflich verloren und können nicht übertragen werden.
Alle Beiträge fließen automatisch in die Kategorien Publikumspreis und Jurypreis ein, sofern die hierfür erforderlichen Mindestanforderungen erfüllt werden.

Inhaltliche Anforderungen an die Einreichungen
Alle Wettbewerbseinreichungen müssen in Bezug zum Wettbewerbsthema stehen und dürfen nicht gegen gute Sitten, Strafgesetze und Schutzvorschriften verstoßen. Die Beiträge dürfen keinen unmittelbar werblichen und/oder PR-Zweck dienen bzw. keine Inhalte dieser Art aufzeigen. Die Ausrichterin hat das Recht zum Ausschluss von Beiträgen/Fotografien, die hiergegen oder gegen andere Bedingungen des WR verstoßen.

Urheber- und Persönlichkeitsrechte
Mit der Teilnahme am Fotowettbewerb und Hochladen der Bilddateien versichern Sie , dass Sie persönlich und alleiniger Urheber bzw. Urheberin oder Lichtbildner dieser Einreichungen/Fotografien sind und dass Sie über die uneingeschränkten Verwertungsrechte verfügen, also solche Rechte insbesondere nicht bereits ausschließlich Dritten zur Verwertung eingeräumt haben.
Ferner sichern Sie zu, dass bei der Abbildung von Personen keine Persönlichkeits-, Eigentums oder sonstige gewerbliche Schutzrechte verletzt wurden (siehe hierzu auch unter FAQ) und insbesondere die abgebildeten Personen mit der Veröffentlichung, Online-Zugänglichmachung sowie Vervielfältigung und Verbreitung der Abbildung einverstanden sind. Das Einverständnis wird mit Hochladen des Bildes und der Zustimmung zum WR widerlegbar vermutet. Im Falle einer Prämierung muss das Einverständnis der abgebildeten Person(en) in schriftlicher Form nachgereicht werden. Der Teilnehmer wird hierzu von der Ausrichterin gesondert zur Einreichung der entsprechenden Erklärung aufgefordert. Liegt die Einverständniserklärung bis nach 28 Tagen ab Tag der Anforderung nicht vor, erlischt das Recht auf das Preisgeld.

Bei Einreichungen von Organisationen oder Personengruppen jeder Art erklärt der Teilnehmer, dass alle an der Erstellung des Beitrages/ Fotografie beteiligten Personen mit der Teilnahme am Wettbewerb und möglichen Veröffentlichungen im Rahmen des Wettbewerbes und danach einverstanden sind.

Haftung
Die Teilnehmer garantieren, dass die eingereichten Beiträge/Fotografien frei von Rechten Dritter sind. Die Teilnehmer stellen den Ausrichter des Wettbewerbes von sämtlichen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Schutzrechten durch die von ihnen eingereichten Beiträge/Fotografien frei und übernimmt die Kosten, die der Ausrichterin oder deren Erfüllungsgehilfen durch die Verletzung von Rechten Dritter im Zuge der Teilnahme am Wettbewerb, der Veröffentlichung der Beiträge online bzw. im Zuge der Veröffentlichung der Beiträge im Rahmen des Wettbewerbes in anderen Medien entstehen .
Die Ausrichterin oder deren Erfüllungsgehilfen trifft weder eine Prüfungspflicht für die eingereichten Beiträge/Fotografien hinsichtlich etwaiger Rechte Dritter und/oder die Verantwortlichkeit des Teilnehmers für die von ihm gelieferten Inhalte.

Nutzungsrechte
Die Teilnehmer des Wettbewerbes räumen mit Hochladen der Wettbewerbsbeiträge (Fotografien) der Ausrichterin des Wettbewerbes die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Rechte zur unentgeltlichen / nicht kommerziellen Nutzung sowie das Recht zur Bearbeitung der eingereichten Beiträge/ Fotografien für folgende Nutzungen ein:
Veröffentlichung und Zugänglichmachung in der Onlinegalerie der Wettbewerbsseite im Internet unter www.perspektive50plus.de/objektiv50 sowie auf der Facebookseite www.facebook.com/objektiv50
Veröffentlichung, Zugänglichmachung, Vervielfältigung und Verbreitung (auch Printnutzung) in jeglichen Publikationen zur Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit zum Fotowettbewerb OBJEKTIV 50 im Rahmen des Bundesprogramms Perspektive 50plus (z.B. als Motiv auf Plakaten, Postkarten, Flyern, in Broschüren, Bildbänden, Ausstellungstafeln und Ausstellungen, Internetseiten etc).

Für alle mit einem Publikumspreis und/ oder Jurypreis prämierten Bilder erhält die Ausrichterin des Wettbewerbes darüber hinaus für einen Zeitraum bis 31.12.2015 das räumlich uneingeschränkte, ausschließliche Recht zur unentgeltlichen / nicht kommerziellen Nutzung für jegliche Zwecke, die im Zusammenhang mit dem Bundesprogramm Perspektive 50plus und/oder der allgemeinen Arbeit der Ausrichterin und des beauftragten Unternehmens stehen.

Bei Personen unter 18 Jahren (Minderjährige) ist für die Rechteeinräumung die vorherige Einwilligung oder nachträgliche Genehmigung des/der Erziehungsberechtigten maßgeblich. Das Einverständnis zur Rechteeinräumung wird im Falle von Minderjährigen mit Hochladen des Bildes vermutet und ist durch Erklärung sämtlicher Erziehungs- und Sorgeberechtigten in Textform (z.B. per E-Mail) zu genehmigen. Im Falle einer Prämierung oder für Veröffentlichungs- und Nutzungszwecke außerhalb der Onlinegalerie muss dieses Einverständnis in schriftlicher Form nachgereicht werden. Liegt die Einverständniserklärung bis nach 28 Tagen ab Tag der Anforderung durch die Ausrichterin nicht vor, erlischt das Recht auf Preis und/ oder Veröffentlichung. Der Teilnehmeraccount wird in diesem Fall unwiderruflich gelöscht.

Die Ausrichterin ist bei jedweder Nutzung zur Nennung der Urheber verpflichtet. Folgende Daten werden dabei veröffentlicht: Vorname und/oder Nachname oder angegebener Künstlername; in besonderen Fällen der Titel des Bildes.

Preisgelder & Jury
Ausschließlich folgende Preise werden vergeben:
Monatlicher Publikumspreis á 500 EUR mit Vergabe einmalig in 12/2011 für 11/2011, in 01/2012 für 12/2011, in 02/2012 für 01/2012, in 03/2012 für 02/2012, in 04/2012 für 03/2012. Den monatlichen Publikumspreis erhält das Bild, das um 24.00 Uhr am letzten Tag des Monats die meisten Publikumsstimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichstand entscheidet die Ausrichterin per Los. Ein Bild und/oder ein Teilnehmer kann nur einmalig den mtl. Publikumspreis erhalten.
Der Große Publikumspreis mit einmalig 1.000 EUR wird nach Wettbewerbende am 30.4.2012, 24.00 Uhr an das Bild vergeben, welches zu diesem Zeitpunkt die meistem Publikumsstimmen erhalten hat. Auch die Bilder, die bereits den Monatlichen Publikumspreis erhalten haben, nehmen an der Wertung teil. Bei Gleichstand entscheidet die Ausrichterin per Los.
Beiträge für die mit sogenannten Wegwerf-Mailadressen wiederholt Stimmen abgegeben werden, werden für die Vergabe der Publikumspreise (Monatlicher Publikumspreis/ Großer Publikumspreis) gesperrt.
Der Jurypreis in Höhe von 1.000 EUR wird jeweils an 3 unterschiedliche Fotografien von unterschiedlichen TN vergeben. Fotos, die bereits von einer Jury bei einem früheren Wettbewerb prämiert wurden sind, dürfen nicht teilnehmen. Über den Jurypreis entscheidet bis zum 18.5.2012 eine unabhängige und von der Ausrichterin benannte dreiköpfige Jury, die ehrenamtlich arbeitet. Die Jurybeurteilung der Beiträge erfolgt nicht öffentlich und in einfacher Mehrheit. Eine Veröffentlichung der Jurybeurteilungen findet nicht statt. Die Kriterien für die Vergabe des Jurypreises sind auf der Wettbewerbsseite unter der Rubrik „Jury & Preise“ zu finden. Die Jurypreise werden anlässlich einer öffentlichen Veranstaltung des Bundesprogramms Perspektive 50plus im Mai/Juni 2012 in Berlin ausgelobt.

Vorzeitige Beendigung
Die Ausrichterin behält sich vor, den Fotowettbewerb zu jedem Zeitpunkt und ohne Ankündigung oder ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden. Dies z.B. dann, wenn aus technischen Gründen (z. B. Schadsoftware oder externe Manipulationen im Computer-/Serversystem, sonstige Hard- oder Softwarefehler) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbes und/oder der Datenschutz nicht mehr gewährleistet werden kann.

Datenschutz
Zur Teilnahme am Fotowettbewerb OBJEKTIV 50 ist eine Registrierung www.perspektive50plus.de/objektiv50 unter Angabe der persönlichen Daten zwingend erforderlich. Bei Registrierung ist die hierfür geltende Datenschutzerklärung der Ausrichterin zu akzeptieren. Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt hierbei nur zur Durchführung des Online-Fotografiewettbewerbes OBJEKTIV 50 sowie darüber hinaus zur Erfüllung rechtlicher Rahmenbedingungen (z.B. Angabe der Urheberbezeichnung). Die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes werden beachtet. Insbesondere steht es jedem TN frei, die Einwilligung zur Speicherung der über ihn gespeicherten Daten jederzeit durch Erklärung in Textform per E-Mail an fotowettbewerb@perspektive50plus.de zu widerrufen und diese Daten löschen zu lassen. Damit wird notwendigerweise gleichzeitig die Teilnahme am Fotowettbewerb OBJEKTIV 50 beendet.
zur Datenschutzerklärung

Änderung der Teilnahmebedingungen/Schadensersatz
Die Ausrichterin hat das Recht, das WR jederzeit und unangekündigt zu ändern.
Jegliche Schadensersatzverpflichtung gegenüber der Ausrichterin und ihrer Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit dem Wettbewerb OBJEKTIV 50, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.

Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.